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Forderungsregeln gültig ab 01.4.2003
1.
Passive Mitglieder (beitragsfrei) werden nicht in der Vereinsrangliste geführt.
2.
Pro Quartal (Beginn: 01.04.2003) muss mindestens 1x gefordert werden (Pflichtforderung)
und 1 Forderung angenommen werden (Pflichtannahme). Pflichtforderungen müssen in den
ersten beiden Monaten eines Quartals ausgesprochen und in die Forderungsliste eingetragen
werden.
Darüber hinaus gehende Forderungen können nach Absprache der Beteiligten auch im letzten
Monat eines Quartals in die Forderungsliste eingetragen werden.
3.
Nicht angenommene Forderungen gelten automatisch als verloren.
4.
Rangplatz 1 kann nicht fordern. Alle anderen Rangplätze können nur in der gleichen oder
der davor liegenden Reihe (siehe Vereinsrangliste) fordern.
5.
Ausgetragene (und in der Forderungsliste eingetragene Forderungsspiele) werden unverzüglich
in der Vereinsrangliste umgehängt.
6.
Zu jedem Quartalsende werden die Pflichtforderungen ausgewertet, das erste Mal zum 30.06.2003.
Dabei werden alle Platzierungen, die keine Forderung ausgesprochen haben in der Reihenfolge
ihrer Platzierungen hinter den letzten Fordernden eingeordnet.
7.
Die Platzierungen der Vereinsrangliste unmittelbar vor dem nächsten Ranglistenturnier gelten
als Basis für die Setzliste.
8.
Neu eintretende Mitglieder werden grundsätzlich an das Ende der Vereinsrangliste gesetzt.
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